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Beschreibung:
Treibgas- und Brenngastanks sind alle 10 Jahre von einem Sachverständigen TÜV zu prüfen. Der nächste Prüfungstermin ist am Behälter ersichtlich. Fahrzeuge mit abgelaufenem Gastank-TÜV verlieren ihre Betriebserlaubnis. Der Halter des Kfz ist dafür verantwortlich. Sie geben Ihren alten Tank ab und erhalten nach ca. 4 Wochen den geprüften Tank zurück. Bei Anlieferung muss der Tank leer und der Schutzkasten abmontiert sein. Anlieferung auf dem Versandweg muss frachtfrei erfolgen.Gastanks, auch wenn sie entleert sind, werden nicht von allen Paketdiensten übernommen (Gasgeruch), bitte vor Versand abklären. Bitte beachten Sie, dass die neue Prüfnummer des Gastanks in Ihren Fahrzeugbrief/-schein eingetragen werden muss.
Aufblasbar: | Nein |
Hersteller-Nr: | 101.951 |
Lieferanten-Nr: | 74001 |